Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen
AGBB

1. Mit der Bezahlung des Fahrpreises kommt der Beförderungsvertrag zwischen dem Fahrgast und dem Ballonteam Muschalle zustande und der Fahrgast erwirbt den Anspruch auf eine einmalige Beförderung mit einem Heißluftballon des Ballonteams Muschalle mit einer Fahrtdauer von ca. 60-90 Minuten. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Luftfahrtunternehmens liegen, eine kürzere Fahrzeit bedingen, so gilt die Fahrt ab 50 Minuten Dauer als vertragsmäßig durchgeführt.

2. Die Geltungsdauer ist auf dem jeweiligen Gutschein aufgedruckt und bindend. Eine zeitnahe Anmeldung ist daher unbedingt erforderlich. Alle Gutscheine, die 2019 und eher ausgestellt wurden, haben ihre Gültigkeit spätestens 2021 verloren. Der Gutschein ist nicht in Bargeld umtauschbar. Er ist auf geeignete Personen übertragbar, sofern diese die Voraussetzungen gemäß Pkt. 3 dieser AGBB erfüllen. In Einzelfällen kann ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen, das die gleichen rechtlichen Voraussetzungen des Luftverkehrsgesetzes (§ 20) erfüllt, für die Durchführung der Fahrt eingesetzt werden. Die Haftung übernimmt in diesem Falle das eingesetzte Luftfahrtunternehmen.

3. Körperliche Einschränkungen und gesundheitliche Probleme sind spätestens bei der Reservierung bekannt zu geben. Herz-, Kreislauf- und Lungenkranke können nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt befördert werden. Bei Gelenk- und Bandscheibenbeschwerden, Osteoporose u.Ä. erfolgt die Beförderung nur auf eigenes Risiko des Fahrgastes. Von Ballonfahrten während der Schwangerschaft raten wir dringend ab. Das Mindestalter für die Mitnahme von Kindern beträgt 12 Jahre (in Begleitung eines Erwachsenen) bei einer Mindestgröße von 1,30 m. Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erfolgt durch die Unterschrift auf dem Fahrschein. Personen mit einem Körpergewicht von 110 kg und mehr können nur bedingt und auf Anfrage befördert werden.

4. Bei den Startvorbereitungen, beim Start, während der Fahrt und bei der Landung sind alle Anweisungen des Piloten zu befolgen, wie u.a.:

  • Rauchen Sie nicht im Korb und dessen Nähe!
  • Steigen Sie erst ein, wenn der Pilot Sie dazu auffordert!
  • Nehmen Sie keine spitzen Gegenstände, Flaschen usw. mit an Bord! Werfen Sie keine Gegenstände aus dem Korb!
  • Berühren Sie keine Schläuche und Leinen!
  • Halten Sie sich im Korb an den Halteschlaufen fest, nicht außen!
  • Ziehen Sie bitte vor der Landung Ihre Handschuhe wieder an (Verteilung durch Ballonteam)!
  • Steigen Sie erst aus, wenn es der Pilot ausdrücklich erlaubt!

Vor und während der Fahrt besteht für den Fahrgast Alkoholverbot. Angetrunkenen und unter Drogeneinfluss stehenden Personen wird die Beförderung verweigert. Fahrgäste, die gegen die Anweisungen des Piloten verstoßen, können von der Ballonfahrt ausgeschlossen werden. Eine Erstattung des Fahrpreises ist in diesem Falle ausgeschlossen.

5. Ballonfahren erfordert einigen sportlichen Einsatz. Der Fahrgast ist richtig bekleidet, wenn er sportliche Bekleidung trägt. Dazu gehören vor allen Dingen wetterfeste Kleidung und feste Schuhe (keine Absätze !)

6. Eine Haftung für Foto- und Filmgeräte sowie Ferngläser wird nicht übernommen. Bei der Mitnahme ist der Fahrgast selbst für die stoßsichere Verwahrung während der gesamten Fahrt verantwortlich.

7. Zur Vereinbarung eines Starttermins setzt sich der Passagier nach Erhalt des Fahrscheines mit dem Luftfahrtunternehmen in Verbindung. Der Startplatz wird am Starttag vom Piloten ausgewählt. Am Starttag muss der Passagier zwei bis drei Stunden vor der vereinbarten Startzeit telefonisch erreichbar sein, bzw. sich mit dem Luftfahrtunternehmen in Verbindung setzen, damit der Start aus Witterungsgründen zu- oder abgesagt werden kann. Schadensersatzansprüche wegen wetterbedingter Fahrtabsagen am Startplatz sind ausgeschlossen.

8. Sollte der Fahrgast zum vereinbarten Fahrttermin verhindert sein, so hat er dies, spätestens zwei Kalendertage vor dem Starttermin mitzuteilen oder eine geeignete Ersatzperson zu stellen. Bei Nichterscheinen verfällt der Fahrschein ersatzlos.

9. Der Umtausch des Gutscheines in Bargeld ist generell nicht möglich!

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Beförderungsvertrag bzw. Erwerb von Fahrscheinen
entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz des Luftfahrtunternehmens.

11. Sollten einzelne Teile dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, so bleiben alle übrigen Teile davon unberührt.